Corona Schnelltests und PCR-Tests in Hamburg Harburg

Ohne Termin und mit modernsten Verfahren können Sie sich in unseren professionellen Testzentren auf das Coronavirus testen lassen: 

Corona-Schnelltests: 
  • Kostenlos für Berechtigte nach Testverordnung (Nachweis erforderlich)
  • 9,00€ für alle anderen Personen
PCR-Tests: 
  • Kostenlos nach Testverordnung
    (Bei positivem Schnelltest im Testzentrum oder Selbsttest zuhause und Kontaktpersonen von Infizierten – Nachweis erforderlich)
  • 79,90€ für alle anderen Personen

Hinweis: Wir testen nur Personen OHNE Corona Symptome. 

Unser Testzentrum
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Am 15. Februar ist der letzte Tag für viele unserer Standorte

Am 15. Februar 2023 schließen die meisten Standorte. Gerne sind wir ab dem 16. Februar noch in Testme Eißendorf (Weusthoffstraße 30, 21075 Hamburg) für Sie da.

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Hier sind wir für Sie da. Buchen Sie einen Termin und kommen Sie vorbei.

BARRIEREFREI SCHNELLTEST PCR-TEST

TestMe Eißendorf

Weusthoffstraße 30
21075 Hamburg

Route
HVV Fahrplan

Mo – Fr 08:00 – 16:00
Sa + So 09:00 – 17:00

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Bürgertests – Nachweise & Gebühren: 

  • Kostenlos für Corona-Positive und Infizierte ab dem 5. Tag bis zum 14. Tag nach positiven Testergebnis zum „Freitesten“ (Nachweis über positives Testergebnis) 

  • Kostenlos für Krankenhausbesucher (Nachweis über Selbstauskunft)

  • Kostenlos für Besucher, Behandelte und Bewohner von stationären und ambulanten Pflege- und Krankenhauseinrichtungen (Nachweis über Selbstauskunft)

  • Kostenlos für pflegende Angehörige (Nachweis über Selbstauskunft) 

  • Kostenlos für Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen und Beschäftigte bestimmter Einrichtungen (Nachweis über Selbstauskunft)

  • Kostenlos für Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind (Nachweis über Bestätigung der Beschäftigung) 

9€ Gebühr für Schnelltests bei sonstigen Gründen: Personen ohne Anlass nach Testverordnung testen wir gerne gegen eine Gebühr von 9€. 

Selbstauskunft: Wir halten vor Ort Formulare bereit
Nachweise: Bitte ausgedruckt oder digital vor Ort vorlegen

Siehe auch: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur neuen Testverordnung

Unser Testangebot

Corona-Schnelltests
(Antigen)

Kostenlos für Berechtigte nach Testverordnung
9€ für alle anderen Personen

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Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen

PCR-Tests
(Abstrich)

Kostenlos für Berechtigte nach Testverordnung
79,90€ für alle anderen Personen

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Weitere Informationen

Infos zur Bearbeitungszeit für PCR-Tests

Abstricharten bei TestMe: Sie haben die Wahl

Vorderer-Nasenabstrich
Nasen-Rachenabstrich
Mund-Rachenabstrich
Lolli-Speichel-Test

für Kinder bis 6 Jahre

Wir sind für Sie da

Corona Tests in Hamburg Eißendorf

Wir bieten sowohl amtlich anerkannte PCR-Tests (inkl. Laborbericht), als auch Antigen-Schnelltests mittels Nasenabstrich an (inkl. anerkanntem Testzertifikat). Das Ergebnis des Antigen-Tests erhalten Sie nach 15-20 Minuten. Das Ergebnis des PCR Tests i.d.R. binnen 24 Stunden.

Ablauf

So ist der Ablauf bei TestMe

  1. Termin buchen

  2. Art des Tests auswählen

  3. Vorbeikommen und testen lassen

  4. Ergebnisse erhalten

Professionelle Testzentren, geleitet von Ärzten

Unsere Testzentren werden den Ärzten Frau Dr. med. Nora Bilir (Fachärztin für Innere Medizin) und Herrn Frederik Brockmann (Arzt für Anästhesie- und Intensivmedizin) geleitet.

Nehmen Sie Kontakt auf

Haben Sie Fragen? Dann schreiben Sie uns gerne eine Mail.

Telefon

040-2261536470

Email

info@testme.hamburg


    Weitere Informationen zu unserem Testangebot

    Corona-Schnelltests 
    (Antigen)

    • Kostenlos für berechtigte Personen nach Testverordnung (siehe Fragen&Antworten unten) oder 9€ für Selbstzahler
    • Barzahlung für 9€ Tests möglich
    • Ergebnis innerhalb von 15-20 Minuten
    • Verschiedene Abstricharten in Nase oder Rachen möglich
    • Auf Wunsch Übertragung in die Corona Warn App und EU-Zertifikat
    • Die Testergebnisse werden auf Deutsch und Englisch übermittelt

    PCR-Tests 
    (Abstrich)

    • Kostenlos für berechtigte Personen nach Testverordnung (siehe Fragen&Antworten unten) oder 79,90€ für Selbstzahler
    • Ergebnis in der Regel innerhalb von 24 Stunden – mehr Infos zur Bearbeitungszeit
    • Es wird ein gültiger Reisepass oder Ausweis benötigt
    • Bezahlung vor Ort mit EC- oder Kreditkarte
    • Aktuell möglich von Montags bis Sonntags an alle Standorten
    • Auf Wunsch Übertragung in die Corona Warn App
    • Die Testergebnisse werden auf Deutsch und Englisch übermittelt

    HGF: Häufig gestellte Fragen

    Allgemein: Personen mit Corona Symptomen

    Leider dürfen wir keine Personen mit Corona-Symptomen testen. Wenn Sie Corona-Symptome haben (z.B. Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Schnupfen, Kurzatmigkeit, Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen) kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Arztruf / Patientenservice über die Telefonnummer 116117 oder besuchen Sie die Website www.116117.de für weitere Informationen.

    Allgemein: Was passiert wenn mein Antigen-Schnelltest positiv oder ungültig ist?

    Sollte Ihr Testergebnis positiv sein, sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Laut Infektionsschutzgesetz handelt es sich um eine meldepflichtige Krankheit. Daher sind wir dazu verpflichtet Ihre Daten an das Gesundheitsamt weiterzuleiten. So kann eine Rückverfolgung Ihrer Kontaktpersonen sichergestellt werden. Im Falle eines positiven Antigen-Schnelltests können Sie gerne einen kostenlosen PCR-Test bei uns durchführen lassen. 

    Sollte das Ergebnis des Schnelltests ungültig sein, werden sie umgehend informiert und haben die Möglichkeit den Test zeitnah und kostenfrei zu wiederholen. Dies geschieht aber nur in seltenen Fällen.

    Allgemein: Wie storniere ich meinen Test und bekomme ich die Kosten erstattet?

    Bei einer Buchung erklären Sie sich einverstanden die Kosten für den Test zu übernehmen. Ob die Kosten des Tests von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenversicherung übernommen werden, ist von Fall zu Fall verschieden und sollte von Ihnen im Vorfeld abgeklärt werden. Eine Rückerstattung im Falle eines nachträglich eingereichten Nachweises für einen Test nach TestVerordnung ist nicht möglich.

    Allgemein: Was ist mit meinen Daten?

    Ihre Daten werden bei uns nach DSGVO verarbeitet und sind sicher. Grundsätzlich werden Ihre Daten nicht weiterverwendet oder weitergegeben.
    Im Falle eines positiven Befundes sind wir jedoch verpflichtet Ihre Daten an das Gesundheitsamt weiterzuleiten.

    Gemäß TestVerordnung vom 25.06.2021 §7 Abs.5 ff. sind wir gesetzlich verpflichtet die Daten zur Abrechnungsprüfung bis zum Jahre 2024 aufzubewahren.

    Allgemein: Download Einwilligungserklärung für Minderjährige

      Einwilligungserklärung für Tests bei Minderjährigen

    Antigen-Schnelltest: Kostenlos oder 9€ Selbstzahler?

    Anspruch auf kostenlose Tests haben:
    • Corona-Positive und Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
    • Krankenhausbesucher
    • Sonstige Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen
    • Mitarbeiter/Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen und bestimmter Einrichtungen
    • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines „Persönlichen Budgets“ nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
    • Pflegende Angehörige
    Alle anderen Personen können sich als Selbstzahler für 9€ testen lassen.

     

    Hinweis: Bitte beachten Sie die gültige Testverordnung.

    Siehe auch: 
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html

    Antigen-Schnelltest: Welche Nachweise sind für kostenlose Tests zu erbringen?

    Nachweis des Anspruchs auf kostenlose Schnelltests:

    Wer sich freitesten will, legt den Schnelltest oder PCR-Test vor.

    Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Als Nachweis kann z.B. das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.

    Pflegende Angehörige müssen ebenfalls gegenüber der Teststelle glaubhaft nachweisen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.

    Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines „Persönlichen Budgets“ und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.

    Die Selbstauskunft wird schriftlich festgehalten.

    Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html

    Antigen-Schnelltest: Wie lange ist das Testzertifikat gültig?

    In der Regel ist das Testzertifikat 24 Stunden lang gültig. Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Corona-Verordnungen im jeweiligen Bundesland, in dem Sie Ihr Testzertifikat nutzen möchten.

    Antigen-Schnelltest: Wie werde ich über das Ergebnis meines Tests informiert?

    Ihr Testergebnis erhalten Sie bequem per E-Mail oder wir drucken Ihnen Ihr Testergebnis auf Wunsch auch direkt vor Ort aus.
    Sie können sich das Ergebnis des Tests zudem in Ihrem Kundenkonto einsehen. Dort wird Ihnen Ihr Ergebnis zusammen mit Ihren persönlichen Daten sowie Uhrzeit und Datum der Testung ausgewiesen.

    Antigen-Schnelltest: Wie genau funktioniert der Schnelltest und wie sicher ist er?

    Bei dem von uns durchgeführten Test wird ein Abstrich im Nasen-Rachen, Mund-Rachen, vorderen Nasenbereich oder bei Kindern bis 6 Jahren auch als Lollitest durchgeführt. Der große Vorteil des Antigen-Tests ist, dass das Testergebnis bereits nach 15-20 Minuten verfügbar ist. Das Ergebnis wird Ihnen per E-Mail zugesendet und kann auf Wunsch auch ausgedruckt werden. Der von uns verwendete Schnelltest erfüllt die gesetzlichen Anforderungen (PEI validiert) an einen SARS-CoV-2 Schnelltest. Er verfügt über eine sehr hohe Sensitivität und Spezifität. Daher kann er mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit SARS-CoV-2 nachweisen oder ausschließen.

    Antigen-Schnelltest: Welche Schnelltest Arten können durchgeführt werden?

    Grundsätzlich führen wir bei Antigen-Schnelltests bevorzugt einen tiefen Rachen Abstrich durch. Dieser kann durch die Nase oder den Mund erfolgen.
    Tiefe Rachenabstriche haben im Gegensatz zu einem vorderen Nasenabstrich eine wesentlich höhere Genauigkeit. Unsere ärztliche Leitung hat sich aus Qualitätsgründen für diese Art der Probeentnahme entschieden.
    Auf Wunsch führen wir auch Abstriche im vorderen Nasenbereich durch. Bitte sprechen Sie uns vor der Probeentnahme darauf an.
    Bei Kindern bis 6 Jahren können wir auch Speichelproben per “Lolli” Test durchführen, hierbei wir das Extraktionsstäbchen ca. 20 Sekunden auf und unter die Zunge gehalten.

    Antigen-Schnelltest: Ist der Corona-Antigen-Schnelltest für mich geeignet?

    Grundsätzlich ist der Test für Sie geeignet, wenn Sie sich Klarheit darüber verschaffen möchten, ob Sie mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Sinnvoll ist dies, vor einem Treffen mit Familienmitgliedern, Freunden oder vor der Rückkehr an den eigenen Arbeitsplatz. Sollten Sie bereits akute Symptome einer Coronaerkrankung aufweisen, können Sie den Schnelltest nicht bei uns durchführen lassen. Dies dient dem Schutz der Mitarbeiter und anderen Mitbürger. Sollten akute Beschwerden bei Ihnen auftreten, so wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt, Ihren Hausarzt oder den Arztruf der kassenärztlichen Vereinigung unter 116117.

    Antigen-Schnelltest: Ist der Schnelltest offiziell von den Gesundheitsämtern anerkannt?

    Wir verwenden einen von den zuständigen staatlichen Behörden zugelassenen Schnelltest. Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG), sowie das Robert Koch-Institut (RKI), haben inzwischen Corona-Antigen-Schnelltests als elementaren Bestandteil der Teststrategie anerkannt.

    Antigen-Schnelltest: Ab welchem Alter darf ein Schnelltest gebucht werden?

    Ein Schnelltest darf grundsätzlich ohne Altersbeschränkung bei uns gebucht werden. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen einen Schnelltest auch ohne explizite Einverständniserklärung der Eltern durchführen lassen. Kinder zwischen 10 und 14 Jahren dürfen den Test mit einer Einverständniserklärung der Eltern durchführen lassen. Unter 10 Jahren ist ein Test nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Auch Kinder benötigen ein Ausweisdokument zur Vorlage vor der Testdurchführung.
      Einwilligungserklärung für Tests bei Minderjährigen

    Antigen-Schnelltest: Das Testzertifikat lässt sich nicht öffnen

    Das Testzertifikat als PDF-Datei im Anhang unserer Email ist mit Ihrem Geburtsdatum verschlüsselt.
    Bitte geben Sie das Geburtsdatum inklusive der Punkte zwischen Tag und Monat ein. Zum Beispiel: 23.11.1985

    Antigen-Schnelltest: Ich habe noch keine Email erhalten

    Sollten sie keine E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte unbedingt den SPAM/Junk Ordner Ihres Email-Postfaches.

    Alternativ können sie sich in Ihr Kundenkonto einloggen und alle Befunde der letzten 14 Tage ohne Verschlüsselung abrufen:
    https://booking.testme.hamburg/login

    Sie können auch das Kennwort zurücksetzen lassen, um sich einzuloggen.

    Bitte beachten Sie, da wir den Befund nur an die im System registrierte E-Mail Adresse versenden können.

    Sollte keine der Möglichkeit helfen, kommen sie gerne wieder in einer unserer Testzentren in Hamburg, dort können wir den Befund auch ausdrucken.

    PCR-Test: Bearbeitungszeit für PCR-Tests

    Die Bearbeitungszeit bis zu Ihrem PCR-Test-Ergebnis beträgt in der Regel 24 Stunden

    Am Wochenende und an Feiertagen sowie in Ausnahmefällen kann es zu einer Bearbeitungszeit von 24 bis 36 Stunden kommen. 

    Die Bearbeitungszeit hängt von Ihrem Test-Termin sowie von der Abholung der Probe durch unser Partner-Labor ab. Die Proben werden zwei Mal täglich abgeholt: Erste Abholung zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr. Zweite Abholung zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr.

    Bitte beachten Sie außerdem die maximale Gültigkeit des PCR-Tests (Zeitpunkt der Entnahme ist entscheidend). Da wir keinen direkten Einfluss auf die Durchlaufzeiten des Partnerlabors haben, sind alle Angaben ohne Gewähr.

    PCR-Test: Ablauf und Ergebnis bei PCR-Tests

    Für unsere PCR-Tests wird ein Rachenabstrich über Mund und/oder Nase oder Rachenspülwasser (Gurgeltest) entnommen. Alle PCR Tests werden durch unser akkreditiertes Hamburger Partnerlabor durchgeführt. Wir haben keinen direkten Einfluss auf die Durchlaufzeiten und erhalten auch die Ergebnisse nicht direkt. Sie bekommen Ihr Testergebnis bequem per E-Mail. Zudem kann der Abruf der Testergebnisse mit Hilfe der Corona-Warn App oder über die Webseite des Partnerlabors (https://befunde.labor-heidrich.com) erfolgen.

    PCR-Test: Für wen sind PCR-Tests kostenlos?

    Folgende Personen sind berechtigt einen kostenlosen PCR Tests durchführen zu lassen:

    • Personen, die mittels Antigen-Schnelltest positiv getestet wurden
    • Kontaktperson zu Infizierten. Hierbei gilt eine Nachweispflicht (Nachweis z.B.: Schreiben vom Gesundheitsamt oder gleiche Meldeadresse im Sinne eines gemeinsamen Haushaltes mit der infizierten Person)
    • Personen, die von einem Ausbruchsgeschehen z.B. in Kindergarten, Schule, etc. betroffen sind (Nachweis: Schreiben vom Gesundheitsamt)
    • Personen, die vor einem Krankenhauseinweisung, ambulanter OP oder Rehaaufenhalt stehen (gilt nur für gesundheitlich notwendige Krankenhausaufenthalte und OPs, Nachweis: Bescheinigung eines Arztes)

    Bitte beachten Sie außerdem die Testverordnung, um festzustellen, ob Sie zu einem kostenlosen PCR-Test berechtigt sind.

    Telefon
    040-2261536470

    Mail
    info@testme.hamburg

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